Rechtliche Informationen

Seit dem 9. Januar 2016 bestehen gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen aufgrund der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ ODR-Verordnung“)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

 

Informationspflicht

Nach Art. 14 der oben genannten EU-Verordnung sind gewerbliche Verkäufer auf eBay verpflichtet, ab dem 9. Januar 2016 einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.

 

Neuerungen durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) setzt Deutschland die ADR-Richtlinie (EU Richtlinie 2013/11/EU) in deutsches Recht um. Das VSBG wurde im Dezember 2015 vom Bundestag beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat, die dem Inkrafttreten des Gesetzes vorausgeht, steht noch aus.

Das Gesetz wird – sollte es in der vom Bundestag beschlossenen Form auch vom Bundesrat beschlossen werden – Unternehmer im Online-Handel (hierzu gehören gewerbliche Verkäufer auf eBay) verpflichten, entweder an ihre Bereitschaft zur Teilnahme oder ihre Nichtteilnahme an alternativer Streitschlichtung zu erklären.

Sobald das Gesetz im Bundesrat beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, werden die Informationen an dieser Stelle erweitert.

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